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Die von der Bundesrechtsanwaltskammer beschlossene Fachanwaltsordnung (FAO) hat viele
Fachanwaltschaften eingeführt. Als besondere Ausbildung muss der Fachanwalt einen Fachlehrgang nachweisen, der sich über mindestens 120 Stunden erstreckt (§ 4 FAO) und zusätzlich Leistungskontrollen (Klausuren) von
mindestens 15 Stunden enthält (§ 6 FAO). Jährlich sind zudem 10 Stunden anerkannte Fortbildung erforderlich und nachzuweisen (§ 15 FAO). Praktische Voraussetzungen für die Erteilung der Fachanwaltschaft sind
zwischen 50 (Steuerrecht) und 160 (Verkehrsrecht) eigenverantwortlich bearbeitete Fälle in den letzten drei Jahren vor der Antragstellung zum Fachanwalt.
Fachanwaltschaften können verliehen werden in den Rechtsgebieten (in Klammern - Jahr der Einführung):
- Agrarrecht (2009)
- Arbeitsrecht (1992)
- Architekten- und Baurecht (2005)
- Bank- und Kapitalmarktrecht (2008)
- Bau- und Architektenrecht (2005)
- Erbrecht (2005)
- Familienrecht (1997)
- Gesellschafts- und Handelsrecht (2006)
- gewerblicher Rechtsschutz (2006)
- Handels- und Gesellschaftsrecht (2006)
- Informationstechnologierecht (2006)
- Insolvenzrecht (1999)
- Kapitalmarkt- und Bankrecht (2008)
- Medien- und Urheberrecht (2006)
- Medizinrecht (2005)
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht (2005)
- Sozialrecht (1992)
- Speditions- und Transportrecht (2005)
- Steuerrecht (1992)
- Strafrecht (1997)
- Transport- und Speditionsrecht (2005)
- Urheber- und Medienrecht (2006)
- Verkehrsrecht (2005)
- Versicherungsrecht (2003)
- Verwaltungsrecht (1992)
- Wohnungseigentums- und Mietrecht (2005)
Damit sind für 30 Rechtsgebiete 26 Fachanwaltschaften eingerichtet (Stand: 31.12.2009). Für das
Fachgebiet Verkehrsrecht sind die besonderen Kenntnisse (siehe oben) nachzuweisen in den Bereichen
- Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht (Schadenersatz bei Verkehrsunfällen)
und das Verkehrsvertragsrecht,
- Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung
sowie Grundzüge der Personenversicherungen,
- Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgeldsachen),
- Recht der Fahrerlaubnis,
- Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung (§ 14 d FAO).
Aufsätze:
- Kääb, Ottheinz, Straßenverkehrsrecht 2005, Seiten 37-38;
- Lührig, Nicolas, Anwaltsblatt 2005, Seiten 28-31;
- Quaas, Michael, Bundesrechtsanwaltskammer-Mitteilungen 2006, S. 265;
- Quaas, Michael, Bundesrechtsanwaltskammer-Mitteilungen 2007, S. 8-11;
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