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Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht bin ich ausschließlich nur
noch auf diesem Gebiet aktiv. Dazu gehören alle verkehrsrechtlich relevanten Probleme, wie zum Beispiel Beschuldigungen von fahrlässiger Körperverletzung, unerlaubten Entfernens vom Unfallort (früher: Unfallflucht),
Nötigung, Verkehrsgefährdung, Trunkenheitsfahrten, Bußgeldsachen, Fahrverbote, Unfallschaden und ähnliches mehr.
Häufig ist in Bußgeldsachen das erste persönliche Gespräche mit dem Anwalt erst erforderlich, wenn dem
Anwalt die Ermittlungsakten vorliegen. Dann kann es sinnvoll sein, dem Mandanten die vorherige Anreise zu ersparen.
Hier finden Sie die Unterlagen, die Sie für Ihre Auftragserteilung nach einer telefonischen Vorbesprechung
benötigen. Wählen Sie unten. Bitte lassen Sie sich diese Unterlagen ausdrucken von Adobe-Reader (Acrobat-Reader) und schicken mir die Unterlagen von Ihnen unterschrieben im Original zu. Bitte schreiben Sie deutlich
und sorgfältig, damit alle Angaben gut lesbar sind. Das Mandat muss erst von mir angenommen werden, darüber erhalten Sie von mir eine Mitteilung mit normalem Brief, per Telefax oder per eMail. Ohne meine Mitteilung
an Sie ist das Mandat noch nicht wirksam erteilt - in Zweifelsfällen rufen Sie mich bitte an.
In allen Fällen, in denen Sie oder ein naher Angehöriger (Ehepartner,
Verlobter, Eltern, Kinder etc.) im Verdacht stehen, eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, müssen Sie niemandem gegenüber irgend welche Angaben machen - nicht den Polizeibeamten, nicht den
Verwaltungsangestellten, nicht den Staatsanwälten, nicht den Sachverständigen (Ärzten) und nicht den Richtern. Dafür brauchen Sie auch keine Begründung abzugeben. Sie sollten von diesem Recht unbedingt Gebrauch
machen. Wir werden nach Einsicht in die Ermittlungsakten entscheiden, ob und welche Stellungnahme ich für Sie abgebe.
Die Vollmacht ist in den [Unterlagen 1] und 2 enthalten. Sie ein Dokument, das nach außen, gegenüber Dritten, belegt, dass ich für Sie handeln darf. Vorsichthalber ist sie sehr umfangreich. Tatsächlich aktiv werde ich aber nur in dem Rahmen, den Sie mir gegenüber festlegen - das kann mündlich, fernmündlich oder anders erfolgen.
Den Fragebogen mit Ihren persönlichen Angaben ist in den [Unterlagen 1] und 2 enthalten. Ihn benötige ich für jedes Mandat, damit ich Sie stets erreichen kann und mir die Angaben vorliegen, die in jedem Mandat mal wichtig werden können. Falls Sie mich mit der Verteidigung in einer Bußgeldsache oder in einer Strafsache beauftragen wollen, benötige ich den Anhörungsbogen oder - falls vorliegt - den Bußgeldbescheid oder die Anklageschrift (oder den Strafbefehl). Daneben bitte ich Sie, zu unseren Besprechungen sämtliche Unterlagen mitzubringen, die für Ihren Fall von Bedeutung sein könnten.
Der Fragebogen für Unfalldaten ist ein weiteres Dokument [3.Unfalldaten]. Diesen Fragebogen halten Sie am besten auf Vorrat im Handschuhfach bereit, damit Sie ihn schon am Unfallort ausfüllen können. Denken Sie am
Unfallort daran, dass zuerst das Festhalten von Zeugen wichtig ist und dann das Fotografieren der beteiligten Fahrzeuge, ehe diese weggefahren werden, von weitem und aus der Nähe. In jedem Fall, in dem Sie mich mit
der Schadenregulierung beauftragen wollen, ist eine persönliche Besprechung bei mir im Büro sinnvoll. Nur dann ist gewährleistet, dass ich den vollen Sachverhalt mit allen relevanten Einzelheiten von Ihnen erfragen
kann.
Die Vereinbarung über Vergütung
und Mandatsbedingungen (VVM) befindet sich in den [Unterlagen 1] und 2. Diese Vereinbarung schließen wir auch in den Fällen ab, in denen Sie nur eine Beratung in einem persönlichen Gespräch wünschen, ohne gleich einen Auftrag für Vertretung und Verteidigung erteilen zu wollen.
1. Unterlagen für Bußgeld- und Strafsachen
2. Unterlagen für Unfallschaden und andere Zivilsachen
3. Fragebogen Unfalldaten
4. Unterlagen Zeithonorar
5. Fragebogen Prozesskostenhilfe (PKH)
Prozesskostenhilfe wird nur vom Gericht für die Kosten gerichtlicher Verfahren
gewährt, wenn die Rechtssache Aussicht auf Erfolg hat und der Antragsteller bedürftig ist. PKH wird aber nicht gewährt für die vor dem gerichtlichen Klageverfahren liegenden Beratungen und außergerichtlichen
Prozessvorbereitungen (1,3 Gebühr nach Nr. 2300 VV-RVG), sowie das eigentliche PKH-Antragsverfahren (1,0 Gebühr nach Nr. 3335 VV-RVG). Diese Gebühren werden auch nicht im Kostenfestsetzungsverfahren erstattet; diese
Gebühren können aber im Klageverfahren mit eingeklagt werden, ohne dass sie dort den Streitwert erhöhen. PKH gibt es nicht für Beschuldigte, Betroffene oder Angeklagte im Straf- oder im Bußgeldverfahren
Hier können Sie den amtlichen Vordruck für PKH herunterladen, einschließlich
der behördlichen Hinweise und Anweisungen zum Ausfüllen.
6. Fragebogen Arztbericht
Auf diesem Fragebogen können die Ärzte, die Sie behandeln, die für eine
Personenschaden-Regulierung erforderlichen Fragen beantworten. Den Fragebogen können Sie
- aufrufen und als Formular sofort Online ausfüllen und danach ausdrucken, speichern, etc.
- oder ausdrucken und später ausfüllen.
7. Fragebogen Bewerbung
Für den Fall, dass Sie nicht Mandantin oder Mandant werden möchten sondern
Mitarbeiterin oder Mitarbeiter, sollten Sie Ihrer Bewerbung diesen kurzen Fragebogen beifügen.
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