Rechtsanwalt Fachanwalt Verkehrsrecht  22083 Hamburg
Klicken Sie
hier zu meinen
neuen und
 aktuellen
 Seiten !
Suchmaschinenoptimierung mit Ranking-Hits

 

Schadenshöhe

Vorsicht mit ”Fair Play” bei Ford- und Opel-Werkstätten.

In gemeinsamen Presskonferenzen verkündeten Ford Deutschland, HUK und Allianz deren vertragliche Zusammenarbeit mit den Ford-Werkstätten. Die früher unter dem Stichwort “Schadenmanagement” der Haftpflichtversicherer bekannten Versuche, dem Geschädigten dessen Recht auf einen eigenen Rechtsanwalt und einen eigenen Kfz-Sachverständigen zu beschneiden, laufen so ab:

  • 1) Die Geschädigte fährt ihr beschädigtes Fahrzeug zur Ford-Werkstatt. Sie glaubt, es sei “ihre” Werkstatt. Tatsächlich aber nimmt die Ford-Werkstatt die Interessen der HUK-Versicherung des Unfallgegners wahr wie folgt:
  • 2) Die Werkstatt lässt sich telefonisch von der HUK einen Sachverständigen schicken.
  • 3) Es erscheint ein Sachverständiger (häufig DEKRA) bei der Werkstatt und besichtigt das Fahrzeug. Das Gutachten schickt er nur der Versicherung. Weder die Geschädigte, noch die Werkstatt erhalten es. Die Werkstatt erhält vom Sachverständigen zwar einen Ausschnitt aus dem Gutachten, die Reparaturkosten-Kalkulation, - jedoch keine Fotos und keinen Nachweis über Wiederbeschaffungswert und Restwert.
  • 4) Sachverständiger und HUK-Versicherung weigern sich, das Original-Gutachten an die Geschädigte herauszugeben.

Entsprechende Fälle sind auch mit Opel-Werkstätten bekannt.

Abhilfe für die Geschädigten:

  • Achtung: Geben Sie niemals mehr Ihrer Werkstatt das Kfz-Kennzeichen des Unfallgegners oder dessen Versicherung an. Die Werkstatt benötigt für eine Reparatur Ihres Wagens nicht die Daten Ihres Unfall-Gegners. Diese Angaben sind für ihn nur wichtig, wenn er Kontakt mit dem Versicherer aufnehmen will - natürlich hinter Ihrem Rücken.
  • Beauftragen Sie einen eigenen Sachverständigen (nicht DEKRA) und legen Sie später eine Kopie des Gutachtens Ihrer Werkstatt vor, damit Ihr Reparaturauftrag dort eindeutig definiert ist. Dem Gutachten kann er dann auch die Versicherung und deren Schaden-Nr. entnehmen.
  • Beauftragen Sie Ihren Fachanwalt für Verkehrsrecht am Unfalltag oder sehr kurz danach, damit alle erforderlichen Schritte zuvor mit Ihrem Anwalt besprochen werden und Sie genau wissen, in welche Fallen Sie im Laufe der Selbstkorrespondenz mit der Versicherung getappt wären.

 

Die Inhalte meiner Seite richten sich nur an Personen mit Wohnsitz in Deutschland und nach Deutschem Recht. Kopie und Verbreitung nur mit Genehmigung. © 23.01.2012 Hans-Joachim Eggert