Rechtsanwalt Fachanwalt Verkehrsrecht  22083 Hamburg

 

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Unfall

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht bin ich ausschließlich nur noch auf diesem Gebiet aktiv. Dazu gehören alle verkehrsrechtlich relevanten Probleme, wie zum Beispiel Beschuldigungen von fahrlässiger Körperverletzung, unerlaubten Entfernens vom Unfallort (früher: Unfallflucht), Nötigung, Verkehrsgefährdung, Bußgeldsachen, Fahrverbote, Unfallschaden und ähnliches mehr. Auf bald, Ihr Hans-Joachim Eggert.

Fachanwalt Verkehrsrecht Eggert Hamburg

Erstattung von Anwaltskosten:

Der Unfallgeschädigte darf die erforderlichen Aufwendungen machen, die ein verständiger und wirtschaftlich denkender Geschädigter macht (BGH 2.7.1985 - VI ZR 86/1984 - NJW 1985, 2637; MDR 1986, 40; DB 1985, 2607).

Dazu gehört auch die Beauftragung eines Rechtsanwaltes. Ihren Anwalt muss demnach die gegnerische Haftpflichtversicherung bezahlen. Warum also abwarten?

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