Das Hamburger Abendblatt berichtet am 20.02.2010 über den Beginn der Vollstreckung ausländischer Bußgeldbescheide in Deutschland ab 01.10.2010.
[Bußgeld_Europa]
Das Bundesverfassungsgericht stellt fest: Verkehrsverstöße dürfen durch Fotos nach § 100 h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO ermittelt werden.
[BVerfG 20.07.2010]
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