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In Bußgeldsachen und in Strafsachen ist eine Vorbesprechung häufig nicht erforderlich. Denn der
Sachverhalt, der im Ermittlungsverfahren festgestellt worden ist, ergibt sich später aus den Akten. Diesen Akteninhalt müssen wir natürlich besprechen, um das weitere Vorgehen festzulegen. Soweit Sie in einem
Vorgespräch für Ihr Verhalten oder für Ihre Einschätzung in dieser Sache Sicherheit gewinnen wollen, stehe ich natürlich auch für ein Gespräche vor der Akteneinsicht zur Verfügung.
Wenn Sie mich ohne Vorbesprechung als Ihren Verteidiger beauftragen wollen, lassen Sie sich die
Vollmacht und den Fragebogen A - beides auf Seite [Service] - ausdrucken und schicken Sie diese unterschrieben an mich zurück. Ich werde dann mit Ihnen Kontakt aufnehmen und
die Ihren Fall betreffenden Ermittlungsakten bei der Bußgeldstelle oder der Staatsanwaltschaft anfordern. In unserem persönlichen Gespräch werden wir dann entscheiden, ob die Verteidigung von mir bis zu einem
gerichtlichen Verfahren geführt werden soll, oder ob wir andere Wege finden.
Sie können in meinem Büro anrufen oder mir eine Nachricht per eMail schicken (Seite KONTAKT).
Ich darf Sie in diesem Fall bitten, mich zu benachrichtigen, falls die Staatsanwaltschaft oder die Bußgeldstelle sich direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.
- Von Auskünften, Aussagen, Erklärungen oder dergleichen gegenüber Polizei, Bußgeldstelle,
Gerichtshilfe, Staatsanwaltschaft, anderen Behörden und Haftpflichtversicherungen rate ich Ihnen und Ihren nahen Angehörigen gegenwärtig dringend ab. Auch wenn Ihr Wunsch verständlich ist, sich so schnell wie
möglich selbst zu entlasten und deshalb entsprechende Aussagen zu machen, so darf Ihnen doch Ihr Schweigen nicht als belastend ausgelegt werden. Und Ihre Entlastung können wir nach Einsicht in die Akten sicher
noch besser begründen.
Bitte schicken Sie mir auch die letzte Post, die Sie in Ihrer Sache erhalten haben - sei es von
der Polizei, der Bußgeldbehörde, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht. Alle Ihre Angaben unterliegen der gesetzlichen, anwaltlichen Schweigepflicht, auch wenn durch Ihre Anfrage noch kein Mandatsverhältnis
begründet worden ist.
Bitte beachten Sie: Häufig stellen
die Behörden deren Bescheide direkt an die Mandanten zu, auch wenn ein Verteidiger bestellt ist und auch wenn ein Verteidiger eine Vollmacht vorgelegt hat. Bitte sorgen Sie dafür, dass Post von Behörden oder
Gerichten Sie immer erreicht und dass Sie davon sofort Kenntnis erhalten.
Bitte lesen Sie auch meine Seite [Service].
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