Rechtsanwalt Fachanwalt Verkehrsrecht  22083 Hamburg

 

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Verträge

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht bin ich ausschließlich nur noch auf diesem Gebiet aktiv. Dazu gehören alle verkehrsrechtlich relevanten Probleme, wie zum Beispiel Beschuldigungen von fahrlässiger Körperverletzung, unerlaubten Entfernens vom Unfallort (früher: Unfallflucht), Nötigung, Verkehrsgefährdung, Bußgeldsachen, Fahrverbote, Unfallschaden und ähnliches mehr. Auf bald, Ihr Hans-Joachim Eggert.

Fachanwalt Verkehrsrecht Eggert Hamburg

Ein Vertrag ist eine Vereinbarung oder Abmachung zwischen zwei oder mehr Vertragspersonen (Parteien). Der Vertrag kommt zustande, wenn die Vertragspersonen wechselseitig übereinstimmende Erklärungen mit Bindungswillen (Willenserklärungen) abgeben. Die Form spielt keine Rolle, ein Vertrag kann grundsätzlich schriftlich, mündlich oder in anderer Form abgeschlossen werden. Allerdings ist es häufig ratsam, jeder Vertragsperson eine schriftliche Version des Vertragsinhaltes zu übergeben - am besten von allen Vertragspersonen unterschrieben. Dann kann jede Person später in ihren Unterlagen feststellen, welche Einzelheiten genau vereinbart worden waren - und dies auch beweisen.

Verträge des täglichen Lebens verpflichten eine Seite, bestimmte Leistungen zu erbringen, und die andere Seite, dafür zu zahlen. Beispiele: Kaufvertrag, Mietvertrag, Reparaturvertrag, Versicherungsvertrag.

Gesetzliche Schuldverhältnisse verpflichten die Parteien wechselseitig, ohne dass es zu einer Vereinbarung zwischen ihnen gekommen ist. Die Verpflichtungen sind dann unmittelbar dem Gesetz zu entnehmen. Beispiele: Schadenersatz wegen eines Verkehrsunfalles.

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