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Ein Vertrag ist eine Vereinbarung oder Abmachung zwischen zwei oder mehr
Vertragspersonen (Parteien). Der Vertrag kommt zustande, wenn die Vertragspersonen wechselseitig übereinstimmende Erklärungen mit Bindungswillen (Willenserklärungen) abgeben. Die Form spielt keine Rolle,
ein Vertrag kann grundsätzlich schriftlich, mündlich oder in anderer Form abgeschlossen werden. Allerdings ist es häufig ratsam, jeder Vertragsperson eine schriftliche Version des Vertragsinhaltes zu
übergeben - am besten von allen Vertragspersonen unterschrieben. Dann kann jede Person später in ihren Unterlagen feststellen, welche Einzelheiten genau vereinbart worden waren - und dies auch beweisen.
Verträge des täglichen Lebens verpflichten eine Seite, bestimmte Leistungen zu
erbringen, und die andere Seite, dafür zu zahlen. Beispiele: Kaufvertrag, Mietvertrag, Reparaturvertrag, Versicherungsvertrag.
Gesetzliche Schuldverhältnisse verpflichten die Parteien wechselseitig, ohne dass es
zu einer Vereinbarung zwischen ihnen gekommen ist. Die Verpflichtungen sind dann unmittelbar dem Gesetz zu entnehmen. Beispiele: Schadenersatz wegen eines Verkehrsunfalles.
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